… auf der Webseite der Treuhandstiftung DCGM. Auf dieser Webseite erfahren Sie mehr über uns und Aktuelles unserer Wirksamkeit.
Die Treuhandstiftung DCGM steht untrennbar in Verbindung mit der christlichen Gemeinde in Brunstad, Norwegen, „Brunstad Christian Church“ genannt. Brunstad Christian Church wurde im Jahre 1898 durch Johan Oscar Smith in Horten/Norwegen begonnen und ist im norwegischen Vereinsregister unter der Organisations-Nr. 979 961 073 registriert.
Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird Brunstad Christian Church durch den Verein Die Christliche Gemeinde e.V., eingetragen unter der Nr. 524 im Vereinsregister des Amtsgerichts Ulm, 89143 Blaubeuren, im Folgenden kurz Verband DCG Blaubeuren genannt, und durch die deutschsprachige Zeitschrift „Verborgene Schätze“ repräsentiert.
Der Kern des gemeinsamen Wirkens besteht darin, die Menschen zu lehren, all das zu halten, was Jesus befohlen hat (Matthäus 28, 18-20). Wir glauben an die Vergebung der Sünden (Apostelgeschichte 10, 43 und 13, 38) durch Jesu Sühne-Tod für uns (1. Korinther 15, 3; Epheser 1, 7) und daran, dass Jesus wie wir versucht wurde, doch selbst nie sündigte (Hebräer 2, 18 und 4, 15). Wir glauben und lehren, dass wir in seinen Fußstapfen nachfolgen können (1. Petrus 2, 21-23) und dass wir deshalb in allen Verhältnissen über jede bewusste Sünde siegen können (Römer 8, 37).
Die Zielsetzung der DCGM ist es, den christlichen Glauben und das Leben gemäß der Bibel auf nationaler und internationaler Ebene zu fördern. Zwecke der Stiftung sind
- die Förderung der Religion,
- die Förderung der Jugend- und Altenhilfe,
- die Förderung von Missionsarbeit im In- und Ausland,
- die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 AO.
Die Treuhandstiftung DCGM ist in erster Linie eine sogenannte Förderstiftung und verwirklicht ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen:
- Mittelbeschaffung für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke von Körperschaften im In- und Ausland (§ 58 Nr. 1 AO) insbesondere an “ Brunstad Christian Church „, Verband DCG Blaubeuren, sowie die mit diesen Gemeinden verbundenen Tochtergemeinden (durch die Satzung im Zweck des Vereines erklärt) und ideell angebundene Körperschaften
- Vergabe zinsverbilligter oder zinsloser Darlehen an die im ersten Abs. genannten Körperschaften
- Finanzielle Unterstützung von Veranstaltungen, die der Förderung des christlichen Glaubens dienen
- Unterstützung von Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder wirtschaftlich hilfsbedürftig im Sinne des § 53 Nr. 2 AO sind.
- Förderung von sozialen, diakonischen und missionarischen Projekten im In- und Ausland.
- Durchführung oder Förderung von Projekten, durch die Menschen mit dem christlichen Glauben in Verbindung gebracht werden und ihnen in sozialen und wirtschaftlichen Notlagen geholfen oder Hilfe zur Selbsthilfe gegeben wird.


